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POSITIONSPAPIER 2011
EU-Agrarreform 2013 - Agrarpolitik im Umbruch
Die EU-Agrarförderung geschieht im Wesentlichen durch Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber. Um eine Überschussproduktion zu vermeiden wurden die Betriebsprämien von Art und Umfang landwirtschaftlicher Produktion entkoppelt.
Am Ende der Umverteilung zwischen 2010 und 2013 wird in Deutschland eine regional einheitliche Förderung von ca. 300 € je Hektar Acker- und Grünland stehen.
Die AbL steht zu dem System der Direktzahlungen als Ausgleich für höhere Produktionsauflagen im Vergleich zu Nicht-EU-Staaten. Bäuerinnen und Bauern erbringen unverzichtbare Leistungen im Naturschutz, tragen wesentlich zur Erhaltung der Kulturlandschaft bei und garantieren die Versorgungssicherheit für unsere Lebensmittel.
Die höheren Produktionsauflagen im Vergleich zu Nicht-EU-Staaten machen zwei Beispiele deutlich. Eine vTI-Studie ermittelt, dass bei einem 1.300 Hektar großen Ackerbaubetrieb im direkten Vergleich die Bewirtschaftungskosten des deutschen Betriebes etwa 20 Euro höher als im ukrainischen Betrieb sind. Laut einer Untersuchung der TU Weihenstephan betragen dagegen bei einem durchschnittlichen bayerischen Milchviehbetrieb die Mehrkosten durch die höheren Auflagen rund 1.500 Euro je Hektar gegenüber vergleichbarer Betriebe außerhalb der EU².
Nach diesen wissenschaftlichen Untersuchungen bekommt ein Ackerbaubetrieb mit 1.300 Hektar bei einer Flächenprämie von 300 Euro je Hektar insgesamt 390.000 Euro in Form der Direktzahlung. Da jedoch der Unterschied bei den Bewirtschaftungskosten nur 26.000 Euro beträgt (s. o. 20 Euro x 1.300 Hektar) wird dieser Betrieb mit 364.000 Euro zu hoch durch Steuergelder gefördert.
Hingegen bekommt ein durchschnittlicher bayerischer Milchviehbetrieb mit 28 Hektar bei einer Flächenprämie von 300 Euro/ha bisher 8.400 Euro Direktzahlung. Die Mehrkosten für die höheren Produktionsauflagen betragen aber 42.000 Euro (s. o. 1.500 Euro x 28 Hektar). Der Milchbauer wird um 33.600 Euro benachteiligt – sein Mehraufwand wird nicht ausgeglichen.
Das bisherige System der EU-Direktzahlungen allein über die Fläche kommt vor allem den Verpächtern über hohe Pachtpreise zu gute und benachteiligt in krasser Form alle viehhaltende Bauern in Deutschland. Ihre Mehrkosten wegen der höheren Produktionsauflagen werden nicht entlohnt.
Umgerechnet auf die Arbeitsleistung bekommt ein reiner Ackerbaubetrieb auf ca. 30 € Direktzahlungen pro Arbeitsstunde. Im Gegensatz bekommen bäuerliche Betriebe mit Viehhaltung wie Milchvieh oder Zuchtschweine nur auf ca. 3 € pro Arbeitsstunde.
Wir wollen nicht weiter die Produktionsflächen als einzigen Maßstab der Direktzahlungen, wo die beschäftigten Menschen und deren Arbeitskraft keine Rolle spielen.
Deshalb fordert die AbL Bayern e.V. deutschlandweit eine für alle Betriebstypen gerechte Verteilung der EU-Direktzahlungen, bei der auch der Arbeitsbedarf der Betriebe berücksichtigt wird.
Dies ist in Deutschland ohne jeden weiteren bürokratischen Aufwand möglich, wenn z. B. der neue Beitragsberechnungsmodus der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften herangezogen wird. Die Berufsgenossenschaften haben ihr bisher flächenbasiertes Beitragssystem auf ein arbeitsbedarfsbasiertes System umgestellt. Die Versicherungsbeiträge werden nicht mehr nach der bewirtschafteten Fläche eines Betriebes sondern nach dem Arbeitsbedarf des Betriebes berechnet. Dazu hat Professor Bahrs von der Uni Hohenheim in einer fachlich qualifizierten und wissenschaftlich abgesicherten Studie den Arbeitsbedarf für alle landwirtschaftlichen Produktionsverfahren ermittelt. Da sich der Arbeitsbedarf pro Einheit (Hektar und Tier) mit dem Produktionsumfang (Fläche und Stück) eines Verfahrens vermindert, ist ein mengenabhängiger Degressionsfaktor (z. B. für Rüstzeiten und Automatisierung) eingerichtet.
Die Akzeptanz der Gesellschaft für Ausgleichszahlungen hängt davon ab, dass bereits bei den Direktzahlungen Auflagen zur Bodenverbesserung und zum Klimaschutz erfüllt werden.
Die Direktzahlungen bekommt nur wer folgende Auflagen erfüllt:
- in der Acker-Fruchtfolge darf pro Vegetationsperiode eine Frucht maximal 50 % der
betrieblichen Ackerfläche einnehmen, Leguminosen (und Leguminosen-Gemenge wie
Kleegras) müssen mindestens 20 % der betrieblichen Ackerfläche einnehmen,
- 3 % der betrieblichen Nutzfläche werden für ökologische Vorrangflächen
(Landschafts-Strukturelemente wie Hecken, Streuobstwiesen, Blühstreifen)
bereitgestellt. Bei hohen Schlaggrößen gilt das auch als Mindestanteil pro Schlag.
- Der Grünland-Anteil muss erhalten bleiben.
Über eine auch zukünftig starke zweite Säule sollen die darüber hinaus gehenden ökologischen Leistungen der Bauern bezahlt werden. Mit ihrem Einsatz leisten die Bäuerinnen und Bauern den entscheidenden Dienst für unsere Umwelt, für das Klima und die Bewahrung gesunder ländlicher Strukturen.
AbL-Bayern e.V.
Reit 17
84508 Burgkirchen
abl-bayern@web.de
www.abl-bayern.info
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