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Historisches

Is des wohr ?

 

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471_Waage

wohr is !

Wer hat Historisches Material, um es auch hier einzustellen oder zu verlinken ?

pastarchives

Beispiel: Hintergrundtext von der Autorin Beate Düstersiek (Bayern2Radio) - radioWissen)

Link: http://www.br-online.de/wissen-bildung/collegeradio/medien/geschichte/haberfeldtreiben/hintergrund/

Das Dokument kann auf der BR-Seite(obiger Link) als Pdf-Datei downgeladen werden.

Sehr sehenswert ist der Film vom BR über die Geschichte des Haberfeldtreibens in “Wir in Bayern”

Link: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/wir-in-bayern/haberfeltreiben-geschichte-video-ID1226661051511.xml

 

Entstehungstheorien

  • Der eigentliche Ursprung des Haberfeldtreibens liegt weitestgehend im Dunkeln, doch es gibt an die 20 verschiedene Ansätze, die Entstehung dieser brauchtümlichen Form der Selbstjustiz, die hauptsächlich im Raum Tegernsee, Miesbach und Rosenheim ausgeübt wurde, zu erhellen. Selbst die Herkunft des Begriffes "Haberfeldtreiben" ist nicht geklärt: Zum einen wäre es möglich, dass sich „haber“ vom althochdeutschen „hapar“ (= Ziegenbock) herleitet, und das „feld“ eigentlich ein „fell“ war, was auf die Verwendung eines Ziegenfells als Teil eines Kleidungsstücks oder als Maskierung hin deutet. Ein Bockfelltreiben also, das als solches an alte heidnische Tierjagden oder Tieropfer erinnert. „Habern“ könnte aber auch von dem alten Wort „afern“ (= tadeln, rügen) kommen, womit das Rügegericht gleich im Wort enthalten wäre. Ein anderer Ansatz leitet Haberfeld von „abernes“, also kahles Feld ab, und erinnert daran, dass zu noch früheren Zeiten Missetäter über ein kahles Feld getrieben worden seien um sie zu demütigen.

    Manche Forscher gehen sogar noch einen Schritt weiter, und nehmen das Haberfeld (Haferfeld) wörtlich, indem sie sich auf Erzählungen berufen, nach denen gefallene Mädchen zur Strafe für ihre sittlichen Verfehlungen mit Peitschenhieben durch ein Haferfeld getrieben worden wären. Bei diesem Treiben musste selbstverständlich auch der Verführer des Mädchens mitmachen. Mehr wissenschaftlichen Zuspruch noch findet allerdings die „Symboltheorie“, die besagt, dass mit dem Haberfeld kein echtes Feld gemeint ist, sondern dass es sich hierbei um eine symbolische Redewendung handelt. In den Quellen ist schließlich oft die Rede davon, dass „jemandem Haberfeld getrieben wird“ – ein Begriff also für die Abhaltung eines Rügegerichts. Bei den frühen historisch nachweisbaren Anwendungen des Brauches findet das Haberfeldtreiben so auch an Ort und Stelle, nämlich vor dem Haus des vermeintlichen Missetäters statt, und nicht draußen auf einem Feld.
     
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Geschichtlicher Zusammenhang

  • Seine Blütezeit erlebte der Brauch zwischen 1700 und 1900, in diesem Zeitraum wurden etwa 130 Haberfeldtreiben aktenkundig, wobei die Dunkelziffer wahrscheinlich weit höher lag. Das erste nachweisbare Treiben fand 1716 in Vagen bei Bruckmühl statt. Zu dieser Zeit wurde Europa gerade durch den Spanischen Erbfolgekrieg gebeutelt und die Bewohner Bayerns litten unter der kaiserlich-österreichischen Besatzung, die natürlich eine sehr willkürliche Rechtsprechung mit sich brachte. So kam es, dass sich die ländliche Bevölkerung nach der alten germanischen Rechtstradition sehnte und auch die Bereitschaft zur Wundergläubigkeit und zum mythologischen Verklären stark anwuchs. Häufig beriefen sich die Haberer in ihrer Vorrede, der dann die Spottverse folgten, auf Kaiser Karl den Großen, der einer Sage nach mit seinen Getreuen im Untersberg (gelegen im Berchtesgadener Land, ganz im Südosten Bayerns) darauf wartete, seinem unterdrückten Volk zu Hilfe zu kommen.
     
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Beweggründe für die Rügegerichte

  • Altes Rechtsempfinden in der Tradition des germanischen Rechtes, dass Streitigkeiten und Verfehlungen innerhalb der betroffenen Gemeinschaft und ohne Einschalten der Obrigkeit geregelt wurden, fand in den Haberfeldtreiben seinen Spiegel der Zeit. Dazu kam, dass die Polizeibeamten, die dann in späteren Zeiten die Rechtspflege in Bayern steuern sollten, zumeist aus Franken kamen und somit eine völlig andere Mentalität als die bodenständigen Oberbayern hatten. Man traute also den „Offiziellen“ nicht und vielleicht etablierte sich auch deshalb ein eigenes, heimliches Rechtssystem.

    Neben Verstößen der Obrigkeit gegen das Rechtsempfinden des Volkes hatten die Haberfeldtreiben ja vor allem moralische Vergehen wie Ehebruch und Unzucht Unverheirateter (vor allem mit einem Partner anderen Standes) zum Ziel. Dabei bedienten sich die Haberer oft derbster Sprüche und so kommt es zu der Vermutung, dass die Kritik an Sittenverstößen auch ein schadenfreudiger Selbstzweck gewesen sein könnte. Die "Richter" von eigenen Gnaden hatten selber vielleicht nur nicht die Gelegenheit gehabt, den geahndeten Fehltritt zu begehen.
     
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Ablauf eines Treibens

  • Unklar ist, ob die Haberer eine Art Geheimbund oder eine Burschenschaft waren, oder ob sie sich lediglich zu konzentrierten Aktionen zusammenrotteten um selbstherrlich die verbale Abstrafung eines vermeintlichen Übeltäters vorzunehmen.
    Jedenfalls hatten sie eine Art Anführer gewählt, den Haberfeldmeister, der durch zwei weiße Gockelfedern am Hut erkennbar war und den Hauptpart beim Deklamieren der Spottverse übernahm. Er war es auch, der vor dem eigentlichen Treiben seinen Männern den „Haberereid“ zum Mitsprechen vorlas: „Ich schwöre bei meinem Leben, unverbrüchliches Schweigen zu wahren über den Habererbund und über das heutige Treiben. Nicht List, nicht Gewalt, nicht Zuchthaus, nicht Tod sollen mich bewegen, diesen Schwur zu brechen, so wahr mir Gott helfe. Amen.“ Nach diesem Schwur marschierten die Haberer (manchmal an die 100 Mann) zum eigentlichen Treibplatz, meist umzingelten sie das Haus des Betroffenen oder postierten sich auf einer nahegelegenen Wiese und warteten ab, bis sich genügend Zuhörer eingefunden hatten. Zielobjekt des Treibens konnte z.B. ein betrügerischer Händler, ein geiziger Bäcker (zu kleine Brezn), ein meineidiger Bauer oder eine ehebrecherische Wirtin sein. Manchmal richtete sich das Volksgericht auch gegen Inhaber öffentlicher Ämter wie der folgende Vers zeigt:

    „An Oberamtsrichter sein Kamin, derfma jetz a wenge kehr'n,
    bei dem müassn d'Schandarm, an falschen Eid öfter schwern.“

    Offensichtlich nahm es dieser karrierefreudige Richter im Interesse des eigenen Fortkommens mit der Wahrheit nicht so genau. Manchmal handelte es sich bei den Anschuldigungen auch einfach um Verleumdungen. Im Fall des Pfarrers Kalm vom Irschenberg waren die Vorwürfe wohl gerechtfertigt, schließlich wurde er zumindest zeitweise seines Amtes enthoben. Bei dem berühmten Treiben am Irschenberg im September 1841 wurde dem Seelsorger folgendes vorgeworfen:

    „Die oafältign Bauern thuen sie beklagn,
    weil der Pfara mit ihri Weiba thuet jagn;
    wann aini krang is, hat s'arg aufs beichtn,
    weil a ihr allwei thuet zwischn d'Füß eihi greifn.“

    Zwischen den einzelnen Versen fragte der Haberfeldmeister stets seine Getreuen, ob das Vorgetragene denn wahr sei, worauf sie mit den Worten „wahr is!“ antworteten und dann unter Zuhilfenahme von allerhand Instrumenten und Gerätschaften in großen Lärm ausbrachen. Der Gerügte musste dabei auf der Schwelle seines Hauses oder am Fenster stehen und die Schmährufe über sich ergehen lassen. Zu Körperkontakt oder gar Gewalttaten gegen den Betroffenen kam es in der Regel nicht. Nach Beendigung ihres Vortrags zogen die Männer mit den falschen Bärten und den mit Ruß geschwärzten Gesichtern - einer von ihnen war zu Abschreckungszwecken oft sogar als Teufel verkleidet - meist friedlich von dannen. Der Spuk war vorüber.
     
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Niedergang des Haberfeldtreibens

  • Zunächst hatten Obrigkeit und Kirche die Haberfeldtreiben geduldet, ja man sah sie sogar als eine Art Selbstreinigung des einfachen Volkes an. Spätestens aber seit dem oben erwähnten Treiben gegen den Pfarrer Kalm war dieser Volksbrauch dem Erzbischof ein Dorn im Auge, und er drohte „alle Anstifter und Teilnehmer dieses als schwer sündhaft bezeichneten Unterfangens“ mit dem Kirchenbann zu belegen. Außerdem wurden die Aktionen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts tendenziell gewalttätiger, die Haberer schreckten sogar vor Brandstiftung oder Schusswechseln mit der Gendarmerie nicht mehr zurück. Überhaupt entwickelte sich der Brauch eher zu einem Besäufnis mit Volksfestcharakter und hatte mit dem ursprünglichen Sinn, nämlich der Aufrechterhaltung von Sitte und Moral, nicht mehr viel zu tun. Schließlich ging der Staat hart gegen die Unruhestifter vor und quartierte in Dörfern, in denen es zu Treiben gekommen war, Soldaten ein. Finanziell ging diese Maßnahme voll zu Lasten der Bevölkerung, was die Haberer den letzten noch verbliebenen Rückhalt in der Bevölkerung kostete. So gilt das Haberfeldtreiben von Miesbach, Anfang Oktober 1893 als das letzte von Bedeutung.

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